Im Rahmen der Pflegeversicherung umfasst die Grundpflege pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen:
Körperpflege:
Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, oder bei der Zahnpflege
Ernährung:
Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme
Mobilität:
Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen oder Treppensteigen
Sie umfasst ausschließlich solche medizinische Hilfeleistungen, die nicht vom Arzt selber erbracht werden (müssen), aber zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich sind, beispielsweise die Gabe von Medikamenten, Injektionen, Katheterisierung, Einläufe, Verbände, Wund- und Dekubitusversorgung
Die Haushaltshilfe kann folgende Leistungen umfassen:
Einkaufen
Zubereitung von Mahlzeiten
Reinigung der Wohnung oder des Hauses
Kleiderpflege (Wäsche)
ALLES AUS EINER HAND
als Ansprechpartner für Zuweiser. Zeitnahe Reaktion durch fachlich kompetentes Netzwerk
Die Anleitung beinhaltet eine individuelle Schulung der pflegenden Angehörigen (oder anderer Bezugspersonen) in der häuslichen Umgebung des zu Pflegenden.
Selbstverständlich orientieren wir uns achtsam an Ihren persönlichen Grenzen.
Entlastungs- und Betreuungsleistung
Pflegegrade
Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI
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